Schulordnung


 

Die Schulordnung der ORS regelt das Zusammenleben undArbeiten innerhalb des Schulgebäudes und auf dem Schulgelände.Sie enthält Verhaltensregeln, die sicherstellen sollen, dass alle amSchulleben Beteiligten (Schüler, Lehrer, Eltern) gut miteinanderauskommen und eine lernförderliche Atmosphäre herrscht.

 


Allgemeine Verhaltensregeln

 

  • Höflichkeit und Respekt: Freundlicher Umgangston, keine Beleidigungen oder Schimpfwörter.
  • Rücksichtnahme: Andere ausreden lassen, niemand wird ausgelacht oder schikaniert.
  • Konfliktlösung: Streitigkeiten sollen gewaltfrei und mit Worten gelöst werden; bei Bedarf wird ein Erwachsener hinzugezogen.
  • Pünktlichkeit: Schüler erscheinen pünktlich zum Unterricht, um Unterrichtsstörungen zu vermeiden.                                                          
  • Gewaltfreiheit: Keine Provokationen, keine Beleidigungen, keine körperliche Gewalt, keine sexualisierende Gewalt.                       
  • Weisungsrecht: Alle Lehrer, die päd. Assistenten, die Sekretärinnen sowie der Hausmeister haben den Schülern gegenüber das Weisungsrecht. Deshalb ist den Anweisungen der Lehrkräfte und des Hausmeisters uneingeschränkt Folge zu leisten.

Organisation des Schulbetriebs

  • Schulgelände: Zum Schulgelände gehören das Schulhaus, der Schulhof die Sporthalle sowie der Bereich der Neßlerstraße zwischen den roten Pfosten. Für diesen Bereich besitzt die
    Schulleitung das Hausrecht. Schulfremde haben hier kein Zutritts- und Aufenthaltsrecht.
                              
  • Unterrichtszeiten: Unterrichtszeit ist von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Die Schülerinnen und Schüler betreten erst kurz vor Unterrichtsgbeginn das Schulhaus und verlassen es zügig nach Unterrichtsende.
  • Aufsichtspflicht: Während der Unterrichtszeit haben die Lehrkräfte Aufsichtspflicht. Ein Verlassen des Schulgeländes ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht erlaubt (Ausnahme Mittagspause).
  • Pausenregelungen: Die zwei Pausen am Vormittag sind von 9.30 - 9.45 Uhr und 11.15 - 11.30 Uhr. Sie sind im Innenhof zu verbringen. Ein Aufenthalt im Gebäude ist während der Pausen nicht erlaubt.Die Mittagspause ist von 13.00 - 13.45 Uhr und kann im Aufenthaltsraum, im Innenhof oder zu Hause verbracht werden.
  • Spiele des Pausenhofverleihs sind vor Pausenende wieder abzugeben und dürfen nicht mitgenommen werden. Mutwillge Beschädigungen sind vom Verursacher bzw. dessen Eltern zu ersetzen.
  • Unterrichtsmaterialien: Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, alle benötigten Materialien dabeizuhaben und Hausaufgaben anzufertigen. Bei Bedarf können die Schülerinnen und Schüler schulbezogene Gegenstände in den Schließfächern verschließen. 

Unterricht

  • Störungsfreier Unterricht:  Alle Schüler und Lehrkräfte haben das Recht auf einen störungsfreien Unterricht. Alle Handlungen, die den Unterrichtsverlauf stören, sind zu unterlassen bzw. auf das Notwendigste zu reduzieren.
  • Pünktlichkeit: Die Schüler betreten erst kurz vor Unterrichtsbeginn das Schulhaus. Sie müssen pünktlich zum Unterricht erscheinen, um Störungen des Unterrichts zu vermeiden. Im Schulgebäude muss während der Unterrichtszeit (8.00 Uhr - 17.00 Uhr) Ruhe herrschen.
  • Hall Pass: Während der Unterrichtszeit ist deshalb auch der Aufenthalt in Gängen, Toiletten und im Eingangsbereich ausschließlich mit einem von der Lehrkraft ausgehändigten HallPass erlaubt.
  • Essen und Trinken: Essen, Trinken und insbesondere das Kaugimmikauen ist während des Unterrichts nicht gesattet. Ausnahmen kann die aufsichtsführende Lehrkraft zulassen.
  • Unterrichtsende: Nach dem Unterricht ist der Unterrichtsraum und das Gebäude ordentlich und zügig zu verlassen. 

Sauberkeit und Eigentum

  • Sauberkeit und Ordnung: Klassenräume, Toiletten und das Schulgelände sind sauber zu halten. Abfall wird getrennt entsorgt. Energie wird bestmöglich gespart (50:50 Projekt). Im gesamten Gebäude dürfen keine Graffitis, Zeichen oder Farbzeichnungen angebracht werden (Sachbeschädigung).
  • Sorgfältiger Umgang:  Mit Schul- und persönlichem Eigentum, einschließlich Schulbüchern, Handytaschen, Einrichtungsgegenständen und Geräten muss sorgsam umgegangen werden. Für mutwillige Schäden und Verschmutzungen haftet der Verursacher bzw. dessen Eltern. Es dürfen keinerlei Gegenstände aus den Fenstern geworfen werden.
  • Aufenthaltsraum:  Der Aufenthaltsraum ist ein Ort der Ruhe und des Lernens. Die Öffungzeiten und Nutzungsregeln hängen an der Eingangstüre aus. 

Verbote und Einschränkungen

  • Handynutzung: Jegliche Art mobiler Endgeräte (insbesondere Smartphones und Smartwatches) dürfen auf dem Schulgelände sowie im Schulgebäude nicht verwendet werden. Bevor das Gebäude betreten wird, müssen diese Geräte deshalb in eine Handytasche, die jeder Schüler bei sich hat, verschlossen werden. Nach Unterrichtsende kann der Schüler seine Handytasche wieder selbst entriegeln. In Notfällen ist dies auch im Sekretariat möglich. Bei Verlust oder Beschädigung ist die Handytasche zuersetzen.
  • Kleidung: Die Schülerinnen und Schüler sollen ordentlich gekleidet entsprechend der Jahreszeit erscheinen. Jacken, Schals und Kopfbedeckungen sind im Unterricht abzunehmen. Ausnahmen kann die Lehrkraft zulassen. Das Tragen von zu kurzen Hosen und Röcken sowie zu knappen Oberteilen, insbesondere im Sommer, ist zu vermeiden. Das Tragen von Schulkleidung ist ausdrücklich erwünscht!
  • Rauch und Alkoholverbot: Das Mitbringen und Konsumieren von Zigaretten (auch E-Zigaretten und Shishas), Drogen, Alkohol und Energy-Drinks ist verboten. Auf dem Schulgelände ist jeglicher Handel untersagt.
  • Gefährliche Gegenstände: Das Mitbringen von Waffen, waffenähnlichen Gegenständen (Pfefferspray, Attrappen), Pyrotechnik, Feuerzeugen und Spraydosen ist grundsätzlich verboten.
  • Notfälle: Im Brand- und Notfall sind die entsprechenden Verhaltensanweisungen zu beachten. Fluchtwege sind unbedingt freizuhalten.

Sekretariat und Schulbesuch

  • Aktualisierung der Daten: Änderungen von persönlichen Datenwie z.B. Adresse, Telefonnummer, E-Mail Adresse sind umgehendim Sekretariat zu melden.
  • Krankmeldung: Die Erziehungsberechtigten informieren dieSchule am Tag des Fehlens bis spätestens 9.00 Uhr telefonischoder per E-Mail ([email protected]) oder die Lehrkraft.
  • Eltern: Eltern dürfen sich ausschließlich im Sekretariat meldenbzw. am Lehrerzimmer, wenn sie einen Termin haben.
  • WebUntis: Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, regelmäßig alle Informationen zum Unterricht und VerhaltenIhrer Kinder einzusehen.

Stand: Februar 2026