Schulordnung


Die Schulordnung regelt das Zusammenleben und -Arbeiten in der

Schulgemeinschaft. Alle verhalten sich so, dass weder Personen noch Gegenstände

bzw. die Einrichtung zu Schaden kommen. Wir begegnen uns deshalb

mit Respekt und nehmen Rücksicht aufeinander.


Unterricht und Pause

  • Während der Unterrichtszeit (07.45 Uhr - 17.00 Uhr) muss im gesamten Schulbereich Ruhe herrschen. Schulfremde haben während dieser Zeit kein Aufenthaltsrecht.
  • Die Schüler/innen betreten erst kurz vor Unterrichtsbeginn das Schulhaus. Sie müssen den Schulweg so früh antreten, dass sie pünktlich zum Unterricht erscheinen, um Störungen des Unterrichts zu vermeiden.
  • Nach dem Unterrichtsende wird der Unterrichtsraum ordentlich aufgeräumt und das Schulgebäude zügig verlassen.
  • Die Schüler dürfen das Schulgelände während der Schulzeit nicht verlassen. Die Pausen sind im Innenhof (Klasse 5 und 6) bzw. im Bereich der Nesslerstraße (Klasse 7-10) zu verbringen.
  • Zum Schulgelände gehören das Schulhaus, die beiden Schulhöfe und die Sporthalle. Für diesen Bereich besitzt die Schulleitung das Hausrecht. Alle Lehrer haben den Schülern gegenüber die Aufsichtspflicht. Deshalb ist den Anweisungen der Lehrkräfte und des Hausmeisters Folge zu leisten.
  • Nicht zum Schulgelände gehören der Fahrstuhl und das Treppenhaus des Kulturhauses sowie die Terrasse des Restaurants „Comedia“.
  • Die Schule ist ein gewaltfreier Ort. Deshalb ist jegliches gewalttätige Verhalten (Provokationen, Beleidigungen, körperliche Gewalt, usw.) gegenüber Schülern und Lehrern verboten.
  • Alle verhalten sich so, dass weder Personen noch Gegenstände bzw. die Einrichtung zu Schaden kommen. Wir begegnen uns deshalb mit Respekt und nehmen Rücksicht aufeinander. 

Schulgebäude

  • Mit allen Einrichtungsgegenständen (Tische, Stühle, Schränke, OHP, usw.) muss sorgsam umgegangen werden. Mutwillige Zerstörungen und Verschmutzungen sind zu unterlassen und die entstandenen Schäden sind wiedergutzumachen.
  • Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass das Schulgelände sauber gehalten wird. Daher ist es untersagt, Kaugummi zu kauen und Müll auf den Boden zu werfen.
  • Die Toiletten werden mit Sorgfalt behandelt und sauber hinterlassen.
  • Das Fahren mit einem City-Roller, Waveboard, usw. ist im Schulgebäude verboten.

Verbote und Einschränkungen

  • Verbotene Substanzen:  Das Mitführen und Konsumieren von Zigaretten (auch E-Zigaretten und Shishas), Drogen und Alkohol ist verboten, dies gilt auch für alle schulischen Veranstaltungen. Gleiches gilt für Energy-Drinks, Pfefferspray und andere Spraydosen. Auf dem Schulgelände ist jeglicher Handel untersagt.
  • Elektronische Geräte:  Jegliche Art elektronischer Geräte (insbesondere Smartphones) dürfen auf dem Schulgelände nicht verwendet werden. Das Mitführen ist nur im ausgeschalteten Zustand erlaubt.
  • Verbotene Gegenstände:  Waffen, Feuerzeuge, Knallkörper und waffenähnliche Gegenstände (auch Attrappen, Messer und Schleudern, usw.) sind im gesamten Schulbereich verboten.